Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören, können auf Antrag
am Fest des Fastenbrechens für einen Tag beurlaubt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind im Voraus einen formlosen schriftlichen Antrag oder
eine Entschuldigung mit in die Schule. Die Klassenlehrer:innen werden den Fehltag dann genehmigen.